Fragen & Antworten
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
Frage: Meine Heizungen / Fußbodenheizung ist kalt und / oder ich habe kein warmes Wasser. Was soll ich tun?
Antwort: Bitte prüfen Sie zuerst, ob die Anlage mit Strom versorgt wird und genügend Wasserdruck in Ihrem hauseigenen Heizkreis vorhanden ist. Ein guter Richtwert hierfür ist 1 Bar.
Danach rufen Sie bitte die 24/7 Störungs-Hotline an. Wir werden uns die Fernwärmeanlage schnellstmöglich ansehen. Viele Reparaturen sind für unsere Kunden kostenlos. Nicht kostenlos sind alle Bauteile, die innerhalb Ihres hauseigenen Heizkreises verbaut sind; wie z.B. die Heizkörper, Heizkreisverteiler, die Niedrigenergie-Umwälzpumpe (Grundfos, Wilo oder Taconova), das Ausdehnungsgefäß oder die Sicherheitsgruppe. Natürlich gilt aber der jeweilige Garantiezeitraum.
Frage: Es tropft Wasser aus der Anlage oder die Anlage macht komische Geräusche. Was soll ich tun?
Antwort: Rufen Sie bitte die 24/7 Störungs-Hotline an. Wir werden uns die Fernwärmeanlage schnellstmöglich ansehen.
Frage: Mein Warmwasserspeicher ist wahrscheinlich defekt, da Wasser austritt. Wer ist für die Reparatur zuständig?
Antwort: Bitte rufen Sie die 24/7 Störungs-Hotline an. Wir werden den Speicher kostenlos prüfen. Aber grundsätzlich gilt: der WW-Speicher ist in der Verantwortung des Kunden, da wir als Fernwärmeversorger keinen Einfluss auf den täglichen Gebrauch, die Frischwasserqualität oder die alle 2 Jahre durchzuführende Überprüfung der Opferanode im Inneren des Speichers durch einen Heizungsbauer haben. Natürlich gilt aber auch hier der gesetzliche Garantiezeitraum.
Frage: Für welchen Monat zahle ich meinen Abschlag?
Antwort: Der monatliche Abschlag wird von uns immer im Nachhinein für den vergangenen Monat eingezogen. Ein Beispiel: der Einzug des monatlichen Abschlags am 10.01.2028 ist für Dezember 2027 und somit der letzte Abschlag für 2027. Danach können wir auch erst die Jahresendabrechnung anfertigen.
Frage: Wie werden die Kosten für meine Wärme berechnet?
Antwort: Die Kosten für die Fernwärme setzen sich aus 2 Teilen zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeitspreis.
Der Abrechnungszeitraum ist immer der 01.01. - 31.12. eines Jahres.
Die Kosten für den Grundpreis im Abrechnungszeitraum werden aus der Anschlussleistung (zumeist 14 kW) und dem Preis für 1 kW in Höhe von 39,95€ ermittelt.
Also z.B.: 14 kW x 39,95 €/kW = 559,30 €/Jahr (zzgl. aktuell geltender USt)
Die Kosten für die bezogene Wärme im Abrechnungszeitraum werden anhand des Arbeitspreises und der gelieferten Wärmemenge ermittelt. Hierfür ist in der Fernwärmeanlage ein Funk-Wärmemengenzähler installiert.
Also z.B.: 20.000 kWh x 9,44 Cent/kWh = 1.888,00 € (zzgl. aktuell geltender USt)
Beides zusammen ergibt dann die Kosten für die Fernwärme im Abrechnungszeitraum.
Also: 559,30 € + 1.888,00 € = 2.447,30 € (zzgl. aktuell geltender USt)
Frage: Wie wird der Arbeitspreis bestimmt?
Antwort: Der Arbeitspreis, also der Preis für die gelieferte Wärme, wird zu Anfang eines jeden Jahres neu ermittelt. Dies geschieht anhand von 5 Indizes aus Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in der "Genesis-Datenbank" unter www-genesis.destatis.de . Es wird die jeweilige Index-Veränderung vom Vor- zum Vorvorjahr herangezogen.
Also z.B.: der Index CC13-0453 "Heizöl" für das Jahr 2023 betrug 176,4 und für das Jahr 2024 betrug er 161,1. Die Berechnung geschieht wie folgt: 161,1 / 176,4 = 0,913 . Dieser Faktor ist kleiner als 1 und lässt den Arbeitspreis für 2025 gegenüber dem Vorjahr also fallen.
Frage: Kann ich meine Jahresendabrechnung nur per E-Mail bekommen?
Antwort: Das ist kein Problem. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch kurz per E-Mail mit.