Fragen & Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Frage: Meine Heizungen / Fußbodenheizung ist kalt und / oder ich habe kein warmes Wasser. Was soll ich tun?

Antwort: Bitte prüfen Sie zuerst, ob die Anlage mit Strom versorgt wird und genügend Wasserdruck in Ihrem hauseigenen Heizkreis vorhanden ist. Ein guter Richtwert hierfür ist 1 Bar.
Danach rufen Sie bitte die 24/7 Störungs-Hotline an. Wir werden uns die Fernwärmeanlage schnellstmöglich ansehen. Viele Reparaturen sind für unsere Kunden kostenlos. Nicht kostenlos sind alle Bauteile, die innerhalb Ihres hauseigenen Heizkreises verbaut sind; wie z.B. die Heizkörper, Heizkreisverteiler, die Niedrigenergie-Umwälzpumpe (Grundfos, Wilo oder Taconova), das Ausdehnungsgefäß oder die Sicherheitsgruppe. Natürlich gilt aber der jeweilige Garantiezeitraum.

Frage: Es tropft Wasser aus der Anlage oder die Anlage macht komische Geräusche. Was soll ich tun?

Antwort: Rufen Sie bitte die 24/7 Störungs-Hotline an. Wir werden uns die Fernwärmeanlage schnellstmöglich ansehen.

Frage: Mein Warmwasserspeicher ist wahrscheinlich defekt, da Wasser austritt. Wer ist für die Reparatur zuständig?

Antwort: Bitte rufen Sie die 24/7 Störungs-Hotline an. Wir werden den Speicher kostenlos prüfen. Aber grundsätzlich gilt: der WW-Speicher ist in der Verantwortung des Kunden, da wir als Fernwärmeversorger keinen Einfluss auf den täglichen Gebrauch, die Frischwasserqualität oder die alle 2 Jahre durchzuführende Überprüfung der Opferanode im Inneren des Speichers durch einen Heizungsbauer haben. Natürlich gilt aber auch hier der gesetzliche Garantiezeitraum.

Frage: Für welchen Monat zahle ich meinen Abschlag?

Antwort: Der monatliche Abschlag wird von uns immer im Nachhinein für den vergangenen Monat eingezogen. Ein Beispiel: der Einzug des monatlichen Abschlags am 10.01.2028 ist für Dezember 2027 und somit der letzte Abschlag für 2027. Danach können wir auch erst die Jahresendabrechnung anfertigen.

Frage: Wie werden die Kosten für meine Wärme berechnet?

Antwort: Die Kosten für die Fernwärme setzen sich aus 2 Teilen zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeitspreis.
Der Abrechnungszeitraum ist immer der 01.01. - 31.12. eines Jahres.

Die Kosten für den Grundpreis im Abrechnungszeitraum werden aus der Anschlussleistung (zumeist 14 kW) und dem Preis für 1 kW in Höhe von 39,95€ ermittelt. 

Also z.B.: 14 kW x 39,95 €/kW = 559,30 €/Jahr (zzgl. aktuell geltender USt)

Die Kosten für die bezogene Wärme im Abrechnungszeitraum werden anhand des Arbeitspreises und der gelieferten Wärmemenge ermittelt. Hierfür ist in der Fernwärmeanlage ein Funk-Wärmemengenzähler installiert. 
Also z.B.: 20.000 kWh x 9,44 Cent/kWh = 1.888,00 € (zzgl. aktuell geltender USt)



Beides zusammen ergibt dann die Kosten für die Fernwärme im Abrechnungszeitraum.
Also: 559,30 € + 1.888,00 € = 2.447,30 € (zzgl. aktuell geltender USt)

Frage: Wie wird der Arbeitspreis bestimmt?

Antwort: Der Arbeitspreis, also der Preis für die gelieferte Wärme, wird zu Anfang eines jeden Jahres neu ermittelt. Dies geschieht anhand von 5 Indizes aus Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in der "Genesis-Datenbank" unter  www-genesis.destatis.de  . Es wird die jeweilige Index-Veränderung vom Vor- zum Vorvorjahr herangezogen. 
Also z.B.: der Index CC13-0453 "Heizöl" für das Jahr 2023 betrug 176,4 und für das Jahr 2024 betrug er 161,1. Die Berechnung geschieht wie folgt: 161,1 / 176,4 = 0,913 . Dieser Faktor ist kleiner als 1 und lässt den Arbeitspreis für 2025 gegenüber dem Vorjahr also fallen.

Frage: Kann ich meine Jahresendabrechnung nur per E-Mail bekommen?

Antwort: Das ist kein Problem. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch kurz per E-Mail mit.